Allgemeine Geschäftsbedingungen mit Kundeninformationen
Trauerkraenze.at · Blumen Esther e.U.
Stand: 7. September 2026
Diese AGB enthalten die Bedingungen für Trauerfloristik sowie ergänzend für Grabpflege und friedhofsgärtnerische Leistungen. Zwingende gesetzliche Verbraucherrechte bleiben in jedem Fall unberührt.
I. Trauerfloristik
1. Geltungsbereich
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) der Blumen Esther e.U., Zollhausstraße 8, 7163 Andau, Österreich (nachfolgend „Verkäufer“), gelten für alle Verträge über die Lieferung von Waren der Trauerfloristik, die ein Verbraucher oder Unternehmer (nachfolgend „Kunde“) mit dem Verkäufer über den Online-Shop trauerkraenze.at oder aufgrund eines hierauf bezogenen individuellen Angebots abschließt.
1.2 Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können. Unternehmer ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss des Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.
1.3 Der Einbeziehung eigener Bedingungen des Kunden wird widersprochen, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.
2. Vertragsschluss, Bestellvorgang und Vertragssprache
2.1 Die im Online-Shop dargestellten Produktbeschreibungen und Produktbilder stellen grundsätzlich noch kein verbindliches Angebot des Verkäufers dar, sondern dienen der Abgabe eines verbindlichen Angebots durch den Kunden.
2.2 Der Kunde gibt sein verbindliches Vertragsangebot ab, indem er die gewünschten Waren in den Warenkorb legt, den elektronischen Bestellprozess durchläuft und den Bestellvorgang über den hierfür vorgesehenen Bestellbutton abschließt.
2.3 Vor verbindlicher Abgabe der Bestellung kann der Kunde seine Eingaben mit den üblichen technischen Funktionen des Browsers und des Bestellformulars prüfen und korrigieren. Der Kunde ist insbesondere dafür verantwortlich, Lieferort, Friedhof, Termin, Namen, Schleifentexte sowie sonstige individuelle Angaben vor Absenden der Bestellung zu kontrollieren.
2.4 Der Vertrag kommt zustande, wenn der Verkäufer die Bestellung ausdrücklich in Textform annimmt, den Kunden zur Zahlung auffordert, eine Zahlung entgegennimmt oder mit der Herstellung bzw. Lieferung beginnt. Maßgeblich ist das zuerst eintretende Ereignis. Eine rein technische Eingangsbestätigung stellt nur dann bereits die Annahme dar, wenn dies aus ihrem Inhalt eindeutig hervorgeht.
2.5 Die Bestell- und Vertragsdaten werden im Rahmen der gesetzlichen und technischen Möglichkeiten gespeichert. Der Kunde erhält die für seine Bestellung maßgeblichen Informationen grundsätzlich per E-Mail. Eine darüber hinausgehende dauerhafte Zugänglichmachung des Vertragstextes im Kundenkonto ist nur geschuldet, wenn dies im Online-Shop ausdrücklich angeboten wird.
2.6 Für den Vertragsschluss steht Deutsch als Vertragssprache zur Verfügung.
2.7 Die Bestellabwicklung und Kontaktaufnahme erfolgen in der Regel per E-Mail. Der Kunde hat sicherzustellen, dass die angegebene E-Mail-Adresse richtig ist und Nachrichten des Verkäufers empfangen werden können. Dies gilt insbesondere bei Spam-Filtern und besonders geschützten Unternehmens- oder Behördenadressen.
3. Produktabbildungen, Naturprodukte, Individualisierung und Ersatzblumen
3.1 Die auf der Website gezeigten Fotos dienen als Beispielbilder für Stil, Form, Farbrichtung, Größe und Wertigkeit der angebotenen Produkte. Jeder Trauerkranz, jedes Bukett, Trauerherz, Sarggesteck, jeder Urnenkranz und jedes sonstige Werkstück wird individuell von Hand gefertigt.
3.2 Blumen, Pflanzen und Naturmaterialien sind Naturprodukte. Abweichungen in Farbe, Form, Blütenstand, Größe, Wuchs und Struktur sind unvermeidbar und stellen keinen Mangel dar, solange Gesamtcharakter, vereinbarte Farbrichtung, Größe und Wertigkeit des bestellten Produkts gewahrt bleiben.
3.3 Saison, Wetter, Marktlage und die kurzfristige Verfügbarkeit einzelner Sorten können dazu führen, dass eine auf dem Produktfoto gezeigte Blume oder ein Material nicht verfügbar ist. Der Verkäufer ist in diesem Fall berechtigt, nicht ausdrücklich als unverzichtbar vereinbarte Bestandteile durch gleichwertige Blumen oder Materialien zu ersetzen. Bei wesentlichen, ausdrücklich vereinbarten Einzelwünschen wird der Kunde kontaktiert, sofern eine vertragsgemäße Umsetzung nicht möglich ist.
3.4 Farb- und Gestaltungswünsche werden im Rahmen der verfügbaren Naturmaterialien bestmöglich umgesetzt. Eine absolut identische Farbwiedergabe zu Bildschirm- oder Produktfotos kann technisch und naturbedingt nicht garantiert werden.
3.5 Schleifen werden entsprechend den vom Kunden übermittelten Texten angefertigt. Der Kunde ist für Rechtschreibung, Namen und Formulierung des von ihm freigegebenen Schleifentextes verantwortlich, soweit der Fehler nicht vom Verkäufer verursacht wurde.
4. Rücktrittsrecht, Vertragsänderungen und freiwillige Stornierung
4.1 Kein gesetzliches Rücktrittsrecht bei individuell gefertigten bzw. verderblichen Waren: Für Waren, die nach Kundenspezifikation angefertigt werden oder eindeutig auf persönliche Bedürfnisse zugeschnitten sind, sowie für Waren, die schnell verderben können oder deren Verfallsdatum schnell überschritten würde, besteht bei Fernabsatzverträgen kein gesetzliches Rücktrittsrecht (§ 18 Abs. 1 Z 3 und 4 FAGG). Dies betrifft insbesondere individuell gefertigte Trauerkränze, Trauerherzen, Buketts, Sarggestecke, Urnenkränze, Schleifen mit persönlichem Text und vergleichbare floristische Arbeiten.
4.2 Gesetzliche Rücktritts-, Gewährleistungs- oder sonstige zwingende Verbraucherrechte, die im Einzelfall bestehen, bleiben unberührt. Für die Ausübung eines gesetzlich vorgesehenen Rücktrittsrechts wird keine Stornogebühr verlangt.
4.3 Vertragsänderungen: Änderungswünsche zu Produkt, Größe, Farbe, Lieferort, Liefertermin, Schleifentext, Schleifenfarbe oder Anzahl sollen spätestens vier Werktage vor dem vereinbarten Liefertermin mitgeteilt werden. Ein Anspruch auf nachträgliche Änderung besteht nicht, insbesondere wenn Material bereits beschafft oder das Produkt bereits begonnen wurde.
4.4 Für nachträgliche, vom Kunden gewünschte Vertragsänderungen wird aufgrund des zusätzlichen administrativen und organisatorischen Aufwandes eine Änderungsgebühr von EUR 20,00 verrechnet. Entstehen durch die Änderung darüber hinaus zusätzliche Material-, Beschaffungs-, Liefer- oder sonstige Kosten, werden diese dem Kunden zusätzlich verrechnet. Der Kunde wird über wesentliche zusätzliche Kosten vor Durchführung der Änderung informiert.
4.5 Freiwilliges vertragliches Stornorecht: Unabhängig von einem gesetzlichen Rücktrittsrecht räumt der Verkäufer dem Kunden für Trauerfloristik freiwillig die Möglichkeit ein, die Bestellung bis spätestens fünf Werktage vor dem vereinbarten Liefertermin ohne Angabe von Gründen zu stornieren. Für die Ausübung dieses freiwilligen Stornorechts kann eine Stornogebühr von 10 % des Auftragswertes vereinbart und verrechnet werden.
4.6 Nach Ablauf der Frist gemäß Punkt 4.5 ist eine Stornierung nur mit ausdrücklicher Zustimmung des Verkäufers möglich. Bei der Entscheidung können insbesondere bereits beschaffte Blumen und Materialien, bereits geleistete Arbeitszeit, externe Kosten und die Möglichkeit einer anderweitigen Verwendung berücksichtigt werden.
5. Preise, Zahlungsbedingungen und Zahlungsdienstleister
5.1 Sofern sich aus der jeweiligen Produktbeschreibung nichts anderes ergibt, sind die im Online-Shop angegebenen Preise Gesamtpreise einschließlich der gesetzlichen Umsatzsteuer.
5.2 Die Lieferung innerhalb der im Shop als kostenlose Liefergebiete ausgewiesenen Gebiete erfolgt ohne zusätzliche Lieferkosten. Für Sonderzustellungen außerhalb des regulären Liefergebiets können individuell vereinbarte Lieferkosten oder Mindestbestellwerte gelten. Maßgeblich sind die Angaben im Bestellprozess oder eine individuelle Bestätigung des Verkäufers.
5.3 Die jeweils verfügbaren Zahlungsmöglichkeiten werden dem Kunden im Online-Shop bzw. im individuellen Angebot mitgeteilt.
5.4 Ist Vorauszahlung per Banküberweisung vereinbart, ist der Betrag nach Vertragsabschluss fällig, sofern keine andere Zahlungsfrist vereinbart wurde. Bei kurzfristigen Bestellungen kann der Verkäufer die Ausführung von einem rechtzeitigen Zahlungseingang oder einem geeigneten Zahlungsnachweis abhängig machen.
5.5 Kartenzahlungen werden über Stripe abgewickelt. Bei Auswahl von Klarna oder anderen externen Zahlungsdienstleistern gelten ergänzend deren Bedingungen. Datenschutzrechtliche Einzelheiten ergeben sich aus der Datenschutzerklärung des Verkäufers und den Informationen des jeweiligen Zahlungsdienstleisters.
5.6 Der Verkäufer ist berechtigt, im Fall einer fehlgeschlagenen, zurückgebuchten oder nicht rechtzeitig eingegangenen Zahlung die Leistung bis zur Klärung zurückzuhalten, soweit dies mit dem vereinbarten Bestattungstermin und den gesetzlichen Pflichten vereinbar ist.
6. Liefergebiete, Lieferadresse und keine Abholung
6.1 Die regulären Liefergebiete ergeben sich aus den Angaben auf trauerkraenze.at. Lieferungen außerhalb dieser Gebiete bedürfen einer individuellen Bestätigung und können insbesondere von Bestellwert, Entfernung, Termin und logistischer Machbarkeit abhängen.
6.2 Die Lieferung erfolgt an die vom Kunden im Bestellprozess angegebene bzw. individuell bestätigte Lieferadresse. Der Kunde hat dafür Sorge zu tragen, dass Friedhof, Kirche, Aufbahrungshalle, Bestattungsunternehmen oder sonstiger Lieferort eindeutig bezeichnet sind.
6.3 Eine Selbstabholung am Werkstattstandort ist grundsätzlich nicht vorgesehen, sofern nicht im Einzelfall ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.
7. Lieferung zu Beerdigungen und Trauerfeiern
7.1 Produkte für Beerdigungen und Trauerfeiern werden am vom Kunden angegebenen Datum zum vereinbarten Ort geliefert. Der Verkäufer plant die Zustellung grundsätzlich ein bis zwei Stunden vor Beginn der Trauerfeier; spätestens soll die Lieferung eine Stunde vor dem angegebenen Termin erfolgen, sofern keine abweichende Vereinbarung oder ein nicht vom Verkäufer zu vertretendes Hindernis vorliegt.
7.2 Je nach den örtlichen Vorgaben werden die bestellten Produkte insbesondere
auf einem vom Bestattungsunternehmen oder Friedhof bereitgestellten Blumen- oder Trauerwagen,
vor der Halle, Kapelle oder Kirche,
an einer vom Friedhof oder Bestattungsunternehmen bezeichneten Annahmestelle oder
bei bereits vorbereiteter Trauerfeier am vorgesehenen Ort
abgestellt bzw. übergeben.
7.3 Die endgültige Aufstellung, Platzierung oder Anordnung der Trauerkränze, Gestecke, Buketts und sonstigen Werkstücke am Ort der Zeremonie erfolgt regelmäßig durch das Bestattungsunternehmen oder Friedhofspersonal, sofern nicht ausdrücklich eine andere Leistung vereinbart wurde.
7.4 Der Kunde kann nach der Zustellung per E-Mail über die erfolgte Lieferung informiert werden. Soweit organisatorisch möglich, kann der Verkäufer dieser Nachricht ein Foto des gelieferten Produkts bzw. der Ablage beifügen. Die Fotodokumentation dient insbesondere der Lieferbestätigung und internen Nachvollziehbarkeit.
7.5 Nach ordnungsgemäßer Übergabe oder Ablage am vereinbarten Ort hat der Verkäufer grundsätzlich keinen Einfluss mehr auf spätere Umplatzierungen, Behandlung oder Veränderungen durch Friedhofspersonal, Bestattungsunternehmen, Angehörige oder sonstige Dritte. Gesetzliche Haftungsregeln bleiben unberührt.
8. Mitwirkungspflichten und fehlerhafte Kundendaten
8.1 Der Kunde ist verpflichtet, alle zur rechtzeitigen und korrekten Ausführung erforderlichen Angaben vollständig und richtig zu machen. Dazu zählen insbesondere Lieferort, Friedhof, vollständige Adresse, Datum und Uhrzeit der Trauerfeier, Name der verstorbenen Person, Produktwünsche und Schleifentexte.
8.2 Unrichtige, unvollständige oder uneindeutige Angaben können zu Verzögerungen, Fehlzustellungen oder zusätzlichen Kosten führen. Soweit solche Folgen ausschließlich auf Angaben des Kunden zurückzuführen sind und vom Verkäufer nicht zumutbar vermieden werden konnten, trägt der Kunde die dadurch verursachten angemessenen Mehrkosten.
8.3 Erkennt der Kunde nach Absenden der Bestellung einen Fehler, muss er den Verkäufer unverzüglich kontaktieren. Eine rechtzeitige Korrektur kann insbesondere bei kurzfristigen Bestellungen nicht garantiert werden.
9. Gefahrübergang und Übergabe
9.1 Gegenüber Verbrauchern geht die Gefahr des Verlusts oder der Beschädigung der Ware grundsätzlich erst mit der Übergabe an den Verbraucher oder an einen von ihm bestimmten Dritten über. Bei ausdrücklich gewünschter Ablage an einem bestimmten Friedhofs-, Kirchen- oder Veranstaltungsort gilt die Ware mit ordnungsgemäßer Ablage bzw. Übergabe an die hierfür vorgesehene Stelle als geliefert, soweit dies nach den gesetzlichen Bestimmungen zulässig ist.
9.2 Wird die Ware auf Weisung des Kunden an ein Bestattungsunternehmen, Friedhofspersonal oder eine sonstige zur Entgegennahme bestimmte Person übergeben, gilt diese Übergabe als vertragsgemäße Lieferung.
10. Lieferhindernisse, höhere Gewalt und nicht beeinflussbare Ereignisse
10.1 Ereignisse, die außerhalb des zumutbaren Einflussbereichs des Verkäufers liegen, können die Herstellung oder Lieferung verzögern oder unmöglich machen. Hierzu zählen insbesondere Naturkatastrophen, extreme Wetterereignisse, Unfall, behördliche Sperren, erhebliche Verkehrsstörungen, Ausfall wesentlicher Infrastruktur, Diebstahl, unvorhersehbare Friedhofssperren oder vergleichbare Fälle höherer Gewalt.
10.2 Der Verkäufer wird den Kunden über ein wesentliches Lieferhindernis informieren, sobald dies vernünftigerweise möglich ist, und nach Möglichkeit eine zumutbare Ersatzlösung anbieten. Zwingende gesetzliche Rechte des Kunden, insbesondere bei endgültiger Unmöglichkeit oder Verzug, bleiben unberührt.
11. Gewährleistung und Reklamationen
11.1 Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsbestimmungen.
11.2 Qualitäts- oder Lieferbeanstandungen sollen wegen der Verderblichkeit und natürlichen Veränderung frischer Blumen möglichst innerhalb von drei Tagen nach Lieferung unter info@trauerkraenze.at mitgeteilt werden. Bei Qualitätsbeanstandungen bitten wir um ein Foto oder Video, das den Zustand des Produkts möglichst zeitnah zur Lieferung dokumentiert.
11.3 Die Frist nach Punkt 11.2 ist keine Ausschlussfrist und beschränkt gesetzliche Gewährleistungsrechte von Verbrauchern nicht. Sie dient ausschließlich dazu, eine rasche und sachgerechte Prüfung zu ermöglichen.
11.4 Reklamationen werden grundsätzlich so rasch wie möglich bearbeitet; angestrebt wird eine Bearbeitung innerhalb von 14 Tagen. In dringenden Fällen, insbesondere vor oder unmittelbar nach einer Trauerfeier, bemüht sich der Verkäufer um eine wesentlich schnellere Klärung.
11.5 Naturbedingte, saisonale oder geringfügige gestalterische Abweichungen stellen keinen Mangel dar, soweit Produktart, vereinbarte Größe, Farbrichtung, Gesamtcharakter und Wertigkeit gewahrt bleiben.
12. Haftung und Schadenersatz
12.1 Der Verkäufer haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen. Haftungsausschlüsse oder -beschränkungen gelten nicht für Personenschäden und nicht für Schäden, die vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden.
12.2 Für Schäden, Verlust, Verwelken, Umstellen oder sonstige Veränderungen, die nach ordnungsgemäßer Übergabe bzw. Ablage durch Dritte, Friedhofs- oder Bestattungspersonal, Witterung oder andere vom Verkäufer nicht zu vertretende Umstände verursacht werden, haftet der Verkäufer nur, soweit ihn daran ein Verschulden trifft.
12.3 Bei verspäteter, unterbliebener oder nicht vertragsgemäßer Lieferung sowie bei sonstigen leicht fahrlässig verursachten Sach- oder Vermögensschäden ist die Haftung des Verkäufers der Höhe nach auf den Kaufpreis der jeweils betroffenen Bestellung begrenzt. Dies gilt nicht bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit, Personenschäden oder in sonstigen Fällen zwingender gesetzlicher Haftung.
12.4 Offensichtliche Tipp-, Schreib-, Darstellungs- oder technische Fehler auf der Website begründen keinen Anspruch auf Leistung zu erkennbar fehlerhaften Bedingungen. Der Verkäufer ist bemüht, fehlerhafte Inhalte unverzüglich zu korrigieren.
13. Eigentumsvorbehalt
Soweit der Verkäufer vor vollständiger Bezahlung leistet, bleibt die Ware bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Verkäufers, soweit dies nach Art der Ware, Übergabe und zwingendem Recht praktisch und rechtlich anwendbar ist.
14. Anwendbares Recht
14.1 Für sämtliche Rechtsbeziehungen gilt das Recht der Republik Österreich unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
14.2 Bei Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als dadurch der Schutz zwingender Bestimmungen des Rechts des Staates ihres gewöhnlichen Aufenthalts nicht entzogen wird.
15. Beschwerden und alternative Streitbeilegung
15.1 Beschwerden können an info@trauerkraenze.at gerichtet werden.
15.2 Der Verkäufer ist zur Teilnahme an einem Verfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle weder allgemein verpflichtet noch allgemein bereit, sofern keine gesetzliche Verpflichtung oder ausdrückliche Einzelfallvereinbarung besteht.
15.3 Kann eine konkrete Streitigkeit mit einem Verbraucher nicht direkt beigelegt werden, informiert der Verkäufer den Verbraucher nach Maßgabe des österreichischen Alternative-Streitbeilegung-Gesetzes (AStG) auf einem dauerhaften Datenträger über die zuständige(n) Stelle(n) zur alternativen Streitbeilegung und darüber, ob er an einem Verfahren teilnehmen wird.
15.4 Die frühere Online-Streitbeilegungsplattform der Europäischen Kommission (OS-/ODR-Plattform) wurde eingestellt. Ein Link auf diese nicht mehr bestehende Plattform ist daher nicht Bestandteil dieser AGB.
16. Irrtümer und technische Fehler
16.1 Der Verkäufer bemüht sich, sämtliche Informationen auf der Website aktuell und korrekt zu halten. Dennoch können Schreib-, Druck-, Darstellungs-, Preisübertragungs- oder sonstige technische Fehler nicht vollständig ausgeschlossen werden.
16.2 Offensichtliche Irrtümer und unbeabsichtigte Fehler in Produktbeschreibungen, Preisen, Abbildungen oder sonstigen Angaben begründen keinen Anspruch auf Lieferung oder Leistung zu den offensichtlich fehlerhaften Bedingungen.
16.3 Maßgeblich sind die wirksam bestätigten Vertragsinhalte sowie die gesetzlichen Bestimmungen.
II. Grabpflege und friedhofsgärtnerische Leistungen
1. Geltungsbereich und Friedhofsordnung
1.1 Die nachstehenden Bestimmungen gelten ergänzend für Verträge über Grabpflege, Grabgestaltung, Bepflanzung und sonstige friedhofsgärtnerische Arbeiten der Blumen Esther e.U.
1.2 Sämtliche gärtnerischen Arbeiten auf Friedhöfen werden fachgerecht und nach Maßgabe der örtlich geltenden Friedhofsordnung, behördlicher Vorgaben und einschlägiger Rechtsvorschriften ausgeführt.
2. Umfang der laufenden Grabpflege
2.1 Soweit nichts Abweichendes vereinbart wird, umfasst die laufende gärtnerische Pflege insbesondere:
Bekämpfen bzw. Entfernen von Unkraut,
fachgerechten Schnitt vorhandener Pflanzen und des Rasens,
Säubern der Grabstelle,
Begießen während der Saison, soweit dies ortsüblich, fachlich erforderlich und tatsächlich möglich ist.
2.2 Die laufende Pflege umfasst nicht automatisch eine fachlich erforderliche grundlegende Neuanlage des Rasens oder eine vollständige Neugestaltung der Grabstätte. Solche Arbeiten bedürfen eines gesonderten Auftrags.
3. Gesondert zu beauftragende Leistungen
Folgende Leistungen gehören nicht automatisch zur laufenden Grabpflege und werden, soweit beauftragt, gesondert verrechnet:
Abtransport nicht benötigter Erde;
Auffüllen der Grabstätte;
Lieferung von Pflanzenerde oder Substraten, insbesondere bei Neugestaltungen oder nach Beilegungen;
Verlegen oder Neuverlegen von Platten;
Lieferung von Kies, Splitt und ähnlichen Materialien;
Winterschutz von Pflanzen;
Arbeiten anlässlich von Bestattungen, insbesondere Grabschmuck sowie Zu- und Abtransport von Trauergebinden;
Schneiden, Ausputzen oder Entfernen größerer Bäume, Sträucher, Hecken und Rosen, soweit dies über die übliche Pflege hinausgeht;
Anbringen von Schutzgittern oder sonstigen Schutzvorrichtungen;
Schädlingsbekämpfung, Düngung und besondere Bodenverbesserungsmaßnahmen;
Behebung von Schäden, die durch Dritte, Witterung, Tiere oder sonstige äußere Einflüsse verursacht wurden;
vorübergehendes Entfernen oder Versetzen von Pflanzen auf Wunsch des Auftraggebers oder auf Anordnung der Friedhofsverwaltung;
Neuanlage bzw. Erneuerung von Rasenflächen;
sonstige Arbeiten, die nicht zur gewöhnlich vereinbarten Pflege oder Bepflanzung gehören.
4. Bepflanzungen, Pflanzenwahl und Ausführungszeitraum
4.1 Die Auswahl der Pflanzen für jahreszeitliche Wechselbepflanzungen erfolgt – wenn nicht ausdrücklich anders vereinbart – nach fachlichen Gesichtspunkten, Verfügbarkeit und den örtlichen Gegebenheiten der Grabstelle.
4.2 Zeitpunkt und Durchführung der Bepflanzung richten sich nach Natur, Witterung, Bodenverhältnissen, Friedhofsregeln und dem saisonalen Arbeitsanfall. Starre Kalendertage werden daher nicht geschuldet, sofern sie nicht ausdrücklich vereinbart wurden.
4.3 Unter normalen klimatischen Verhältnissen liegen die üblichen Zeiträume ungefähr bei:
Frühjahrsblumen: April bis Muttertag;
Sommerblumen: ab ca. Mitte Mai;
Herbstblumen: Oktober bis Allerheiligen;
Winterdekoration: Allerheiligen bis Weihnachten.
5. Standortbedingungen, Anwachsen und Gewährleistung
5.1 Für gärtnerische Arbeiten gelten die gesetzlichen Gewährleistungsbestimmungen.
5.2 Das Anwachsen und die Entwicklung von Pflanzen hängen wesentlich von Standort, Licht, Boden, Wasserverfügbarkeit, Witterung, Schädlingen und sonstigen Naturfaktoren ab. Eine Erfolgsgarantie kann daher nicht übernommen werden, soweit ungünstige Entwicklungen nicht vom Friedhofsgärtner zu vertreten sind.
5.3 Eine Gewähr für das Anwachsen neu gesetzter Pflanzen kann insbesondere davon abhängen, dass zugleich eine laufende Grabpflege beauftragt ist, wenn nur dadurch die notwendige Pflege und Bewässerung sichergestellt werden kann. Zwingende Verbraucherrechte bleiben unberührt.
5.4 Bei einem vom Friedhofsgärtner zu vertretenden behebbaren Mangel ist ihm grundsätzlich Gelegenheit zu geben, den Mangel innerhalb angemessener Frist zu beheben, soweit dies nach den gesetzlichen Gewährleistungsregeln zulässig ist.
6. Haftung für Grabstätte, Grabstein und Ausstattung
6.1 Der Friedhofsgärtner haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen. Haftungsbeschränkungen gelten nicht für Personenschäden und nicht für vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Schäden.
6.2 Für Schäden an Grabstätte, Grabstein, Grabausstattung, Grabvasen, Schalen, Laternen, Pflanzen oder Beschriftungen, die insbesondere durch Absinken des Erdreichs, Dürre, Frost, Hagel, Sturm, Starkregen, Wild, tierische oder pflanzliche Schädlinge, Vandalismus, Friedhofsarbeiten oder sonstige Dritte verursacht werden, haftet der Friedhofsgärtner nur, soweit ihn daran ein Verschulden trifft.
6.3 Ist die fachgerechte Ausführung oder der gewünschte gärtnerische Erfolg wegen objektiv ungünstiger Standortbedingungen erkennbar unsicher, wird der Auftraggeber nach Möglichkeit hierauf hingewiesen. Beauftragt er die Leistung dennoch, bleibt die Haftung für vom Friedhofsgärtner zu vertretende Fehler unberührt; für den allein durch die bekannten ungünstigen Bedingungen verursachten Misserfolg wird kein bestimmter Erfolg garantiert.
7. Preise, Rechnungsstellung und Zahlungsverzug
7.1 Der Preis für Grabpflege und sonstige Leistungen ergibt sich aus Angebot, Bestellung, Leistungsbeschreibung oder Rechnung.
7.2 Laufende Grabpflege kann jeweils im Voraus für das laufende Jahr, die Saison oder eine andere vereinbarte Abrechnungsperiode in Rechnung gestellt werden.
7.3 Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Verzugsfolgen. Notwendige und angemessene Mahn- und Betreibungskosten können im gesetzlich zulässigen Umfang verrechnet werden.
8. Gesetzliches Rücktrittsrecht bei Dienstleistungsverträgen
8.1 Bei im Fernabsatz oder außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Dienstleistungsverträgen steht Verbrauchern grundsätzlich ein gesetzliches Rücktrittsrecht von 14 Tagen ab Vertragsabschluss zu, sofern keine gesetzliche Ausnahme eingreift.
8.2 Verlangt der Verbraucher ausdrücklich, dass mit der Dienstleistung bereits während der Rücktrittsfrist begonnen wird, kann bei einem späteren Rücktritt ein angemessener Betrag für die bis zum Rücktritt tatsächlich erbrachten Leistungen zu zahlen sein, soweit die gesetzlichen Voraussetzungen dafür erfüllt sind.
8.3 Das Rücktrittsrecht kann bei vollständig erbrachter Dienstleistung vor Ablauf der Rücktrittsfrist erlöschen, wenn der Verbraucher den vorzeitigen Beginn ausdrücklich verlangt und die gesetzlich erforderliche Bestätigung seiner Kenntnis vom Verlust des Rücktrittsrechts bei vollständiger Vertragserfüllung abgegeben hat.
8.4 Soweit im Rahmen einer Grabpflegebestellung zusätzlich individuell angefertigte oder schnell verderbliche Waren geliefert werden, können für diese Waren die gesetzlichen Ausnahmen vom Rücktrittsrecht gemäß § 18 Abs. 1 Z 3 und 4 FAGG gelten.
9. Vertragsdauer und Kündigung laufender Grabpflege
9.1 Einmalige Leistungen enden mit vollständiger Erbringung.
9.2 Soweit für die laufende Grabpflege keine bestimmte Vertragsdauer ausdrücklich vereinbart wird, wird der Vertrag auf unbestimmte Zeit geschlossen. Eine bloß durch Schweigen eintretende automatische jährliche Verlängerung eines befristeten Verbrauchervertrags wird nicht vereinbart.
9.3 Der unbefristete Grabpflegevertrag kann vom Auftraggeber jederzeit gekündigt werden. Sofern nichts Günstigeres vereinbart wurde, wird die Kündigung mit dem Monatsletzten des auf den Zugang der Kündigung folgenden Monats wirksam.
9.4 Bis zum Vertragsende ordnungsgemäß erbrachte Leistungen sowie bereits speziell beschaffte und nicht sinnvoll anderweitig verwendbare Materialien sind zu bezahlen. Vorauszahlungen für noch nicht erbrachte Leistungen werden nach Abzug berechtigter offener Beträge aliquot auf die vom Auftraggeber bekannt gegebene Bankverbindung rückerstattet.
9.5 Das Recht beider Parteien zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
10. Schlussbestimmungen für Grabpflege
10.1 Ergänzend gelten die Bestimmungen des Abschnitts I über Vertragsschluss, anwendbares Recht, Beschwerden, Streitbeilegung sowie Irrtümer und technische Fehler, soweit sie ihrer Natur nach auf Grabpflegeverträge anwendbar sind.
10.2 Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen im gesetzlich zulässigen Umfang unberührt. An die Stelle unwirksamer Bestimmungen treten die gesetzlichen Regelungen; eine geltungserhaltende Reduktion zulasten von Verbrauchern wird nicht vereinbart.